Das Bundeskabinett hat die Änderungen der EnEV 2014 am 16.10.2013 abgesegnet und somit den Weg des Inkrafttretens im zweiten Quartal 2014 geebnet.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Verschärfung des Anforderungsniveaus Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (H‘T) für Neubauten
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Verschärfung des Primärenergiefaktors für Strom
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die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben bestehen
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ein neues Kontrollsystem für Energieausweise wird eingeführt
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die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer wird verpflichtend
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bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Gesamteffizienz als Kennwert aus dem Energieausweis angegeben werden
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der Klimareferenzort wird von Würzburg in Potsdam geändert