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Wolfgang Baumann 


Technische Gebäude-Ausstattung Planung
Energie- und Gebäudemanagement

Energie-Beratung / Energieausweis

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Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.

Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit  2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ (errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.

Die neue EnEV 2014 ist da!!!

Das Bundeskabinett hat die Änderungen der EnEV 2014 am 16.10.2013 abgesegnet und somit den Weg des Inkrafttretens im zweiten Quartal 2014 geebnet.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verschärfung des Anforderungsniveaus Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und Transmissionswärmeverlust (H‘T) für Neubauten   
  • Verschärfung des Primärenergiefaktors für Strom 
  • die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben bestehen 
  • ein neues Kontrollsystem für Energieausweise wird eingeführt 
  • die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer wird verpflichtend 
  • bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen muss die Gesamteffizienz als Kennwert aus dem Energieausweis angegeben werden 
  • der Klimareferenzort wird von Würzburg in Potsdam geändert