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Wolfgang Baumann 


Technische Gebäude-Ausstattung Planung
Energie- und Gebäudemanagement

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Lüftungskonzept

Lüftungskonzept für Wohngebäude

Bei der heutzutage von der EnEV vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise sind die Gebäudehüllen so dicht, dass das übliche Lüftungsverhalten nicht mehr ausreicht. Die Folge können Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall an Mauerwerken sowie Schadstoffkonzentrationen in der Luft sein. Architekten, Planer und Ausführende stehen vor neuen Herausforderungen, denn ihre Aufgabe ist es, Wohnraum planerisch konstruktiv, energetisch sinnvoll sowie technisch mangelfrei zu entwerfen und umzusetzen. Die neue DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ fordert für jeden Neubau und für jede Renovierung die Erstellung und Dokumentation eines Lüftungskonzeptes.


Zeitgleich mit der Forderung nach einer dichten Gebäudehülle verlangt die EnEV die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Lösungsmöglichkeiten, wie bei Neubauten und sanierten Gebäuden dieser ausreichende Luftwechsel zu erreichen ist, zeigt die neue DIN 1946-6 auf. Individuell soll anhand eines Lüftungskonzeptes geprüft werden, wie die Lüftung eines Wohngebäudes nutzerunabhängig sichergestellt werden kann und ob die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage besteht.

Zu erstellen ist das Lüftungskonzept vom Planer oder Handwerker, der damit den Nutzer bzw. Eigentümer über die fachgerechte Lüftung informiert. Liegt ein solches Lüftungskonzept jedoch nicht vor, haftet der Planer für spätere Feuchtigkeits- und Schimmelschäden. Um sich vor Rechtsansprüchen abzusichern, müssen Planer und Ausführende bei allen Bauvorhaben dieser Pflicht nachkommen und diese auch nachvollziehbar dokumentieren.