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Wolfgang Baumann 


Technische Gebäude-Ausstattung Planung
Energie- und Gebäudemanagement

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Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Für die Auslegung einer Heizungsanlage ist die zu errechnende Heizlast eines Gebäudes erforderlich. Ab dem 1.10.2004 hat in Deutschland die Berechnung der Heizlast nach der Europäischen Norm DIN EN 12831 zu erfolgen.

Normheizlast nach DIN EN 12831
Unser Bestreben ist es Gebäude und die dazugehörigen Anlagen so zu planen und zu erstellen, dass die Umwelt möglichst wenig bis gar nicht belastet wird. Ein großer Belastungsfaktor für unsere Umwelt ist hierbei der Verbrauch von fossilen Brennstoffen. Diese Tatsache ist bei der Planung immer zu beachten. Durch den Einsatz von entsprechenden Baustoffen und der Nutzung von Solarenergie über die Gebäudegestaltung und dem Einsatz von entsprechender Anlagentechnik kann der fossile Energieanteil auf einen Bruchteil minimiert werden.

Für die Auslegung einer Heizungsanlage ist die zu errechnende Heizlast eines Gebäudes erforderlich. Hierbei wird für jeden zu beheizenden Raum die Heizlast des Raumes berechnet, die dann als Maß für die Größen der einzubringenden Heizflächen dient. Die Summen aller Wärmeverluste einschließlich eventueller Zuschlagsfaktoren ergibt die Gesamtheizlast des Gebäudes und ist das Maß für die erforderliche Kesselgröße.
Ab dem 01.Oktober 2004 hat in Deutschland die Berechnung der Heizlast nach der Europäischen Norm DIN EN 12831 zu erfolgen.

Anwendungsbereich:
Die Norm legt ein Verfahren zur Berechnung der Wärmeverluste und der Heizlast für Standardfälle vor. Als Standardfälle gelten alle Gebäude mit einer begrenzten Raumhöhe (max. 5 m), bei denen angenommen werden kann, dass sie unter Normbedingungen auf einen stationären Zustand beheizt werden.

Beispiele solcher Gebäude: Wohngebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen Bibliotheken,
Krankenhäuser, Kurheime, Justizvollzugsanlagen, Gebäude des Hotel- und Gaststättenwesen, Warenhäuser, Geschäftshäuser, Industriegebäude.

Sonderfälle die in der DIN zusätzlich behandelt werden:
Hallenbauten mit großer Raumhöhe, Gebäude mit wesentlich voneinander abweichender Luft- und mittlerer Strahlungstemperatur.

Für die Berechnung der Norm-Heizlast stehen zwei Verfahren zur Anwendung:

  • das vereinfachte Berechnungsverfahren kann für Wohngebäude mit einer Luftdichtheit
    von n50 = 3 h-1 und nicht mehr als drei Wohneinheiten angewendet werden,
  • das ausführliche Berechnungsverfahren kann für die obigen Gebäude und muss für alle
    übrigen Gebäude angewandt werden.