Login | 
Kontakt | 
Impressum | 
Datenschutzerklärung | 
Anfahrt | 
AGB | 
Sitemap
  • Startseite
  • [Default]
    Leistungen
    • Gebäude-Energieberatung
      • Die neue EnEV 2014
      • Energieausweis
      • Erneuerbare Energien
      • Wärmebrücken
      • Thermografie
      • Luftdichtheitsprüfung
      • Modernisierung
    • Planung von Passivhäusern
      • Was ist ein Passivhaus?
      • Passivhaus Grundsätze
      • Qualitätsanforderungen an ein Passivhaus
    • BAFA- und KfW-Anträge
    • Vor-Ort-Beratung
    • Bauüberwachung
      • Blower-Door-Test
      • Blower-Door-Messung
    • Lüftungskonzepte
      • Lüftungssysteme
      • Dezentrale Abluftanlage
      • Dezentrale Zu- und Abluftanlage
      • Zentrale Abluftanlage
      • Zentrale Zu- und Abluftanlage
    • Klima
    • Sanitär
    • Heizung
      • Brennwerttechnik
      • Ölheizung
      • Gasheizung
      • Pellets und Hackschnitzel
      • Wärmepumpe
      • Solarwärme
      • Infrarotheizung
      • BHKW - Blockheizkraftwerk
    • Heizlastberechnung
    • Heizungsanlagenkonzepte
    • Heizungswartung
    • Anlagenoptimierung (hydraulischer Abgleich)
    • Umweltschutz
  • Anbau- und Umbau- Ratgeber
  • [Default]
    Informationen & Aktuelles
    • Gesetze u. Verordnungen
    • Fördermittel
    • Rauchmelder
    • Fachbegriffe
  • [Default]
    Über uns
    • Kontaktformular
    • AGB
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt
    • Interner Bereich

Links

Hottgenroth Software
ETU

weitere Links Bild weiterlesen


Banner - Wolfgang Baumann


Wolfgang Baumann 


Technische Gebäude-Ausstattung Planung
Energie- und Gebäudemanagement

Sie befinden sich hier: Startseite >> Energienews >> Baumängel sind nicht steuerlich absetzbar

Energienews

>> zurück

17.08.2018

Baumängel sind nicht steuerlich absetzbar

Der Fall

Ein Eigentümer sah sich gezwungen, Schäden in seiner selbstgenutzten Wohnung zu beseitigen, die aus Baumängeln resultierten. Ersatzansprüche gegenüber Dritten konnte er nicht mehr geltend machen, weil bereits die Verjährung eingetreten war. Gegenüber dem Fiskus machte er eine außergewöhnliche Belastung geltend, weil sein existenznotwendiger Grundbedarf – das Wohnen – betroffen sei und es auch keine Anhaltspunkte für eigenes Verschulden gebe. Somit erfülle er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung dieser Ausgaben.

Das Urteil

Der Bundesfinanzhof argumentierte damit, dass eine außergewöhnliche Belastung in dieser Fallkonstellation „grundsätzlich“ nicht möglich sei. Eine Ausnahme komme allenfalls dann in Frage, wenn Aufwendungen getroffen werden müssen, um konkrete Gesundheitsgefährdungen von Wohnungseigentümern abzuwenden. Das habe aber in der Regel nichts mit den üblichen Baumängeln zu tun. Auch sei hier angesichts der vorhandenen Schäden die Nutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken gar nicht elementar in Frage gestellt gewesen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Energienews


29. Januar 2026
2025: Wärmepumpenabsatz steigt um 55?% auf 299.000 Geräte
weiterlesen


28. Januar 2026
Energiewende: Contracting erleichtert kommunalen Klimaschutz
weiterlesen


28. Januar 2026
14. Deutscher Energieberatertag findet am 10. März 2026 in Frankfurt statt
weiterlesen


27. Januar 2026
Ab Mai gelten neue Energieausweise
weiterlesen


26. Januar 2026
Verbände-Appell zum GMG: Forderung nach schneller Klarheit und Planungssicherheit
weiterlesen




alle News weiterlesen
Cookie-Einstellungen verwalten

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.


Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung